Lichtenstern GmbH – Römerstraße 4, 86356 Steppach bei Augsburg
Stand: 07.10.2025
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Rangfolge
- Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Lichtenstern GmbH („wir“/„uns“) und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“). Verbraucher sind nicht adressiert.
- Leistungen: Beratung, Analyse, Architektur, Implementierung/Customizing, Migration, Schulungen, Support/Managed Services (inkl. Betriebsleistungen), Lieferung/Resale von Hard‑/Software/Lizenzen, Erstellung von Dokumentation/Konzepten, PoC/Prototyping, ggf. Werk‑ und Dienstleistungen.
- Dokumentenrangfolge: Bei Widersprüchen gilt (1) Individualvertrag/Leistungsbeschreibung/Auftragsbestätigung, (2) diese AGB, (3) gesetzliche Vorschriften.
- Sprache/Vertragstext: Vertragssprache ist Deutsch. Textform genügt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 2 Vertragsschluss, Einbeziehung, elektronische Signaturen
- Freibleibende Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung (Textform) oder Leistungserbringung zustande.
- Einbeziehung AGB: Einbeziehung nach § 305 BGB durch Hinweis, zumutbare Kenntnisnahme (z. B. Link) und Zustimmung (z. B. Checkbox, Gegenzeichnung).
- Elektronische Signatur: Erklärungen dürfen elektronisch abgegeben werden; einfache elektronische Signatur genügt, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 3 Leistungsumfang, Drittsoftware, Open‑Source, Rechte
- Leistungsbeschreibung: Umfang, Meilensteine, Abnahmen, Vergütung, Fristen, Mitwirkungen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung/Service Description/SLA.
- Drittsoftware/Lizenzen (z. B. Microsoft 365/Microsoft Copilot): Es gelten ausschließlich die Lizenz‑/Nutzungsbedingungen des Herstellers (insbesondere Microsoft Product Terms und Microsoft DPA). Wir übertragen/verschaffen nur die jeweiligen Rechte; keine weitergehenden Rechte oder Gewährleistungen über Herstellerumfang hinaus.
- Microsoft Product Terms: Microsoft Product Terms
- Microsoft DPA: Licensing Documents
- Open‑Source‑Komponenten: Nutzung gemäß jeweiligen OSS‑Lizenzen; Quelloffenheit/Weitergabepflichten des OSS bleiben unberührt.
- Arbeitsergebnisse: Soweit wir individuelle Ergebnisse (Skripte, Konfigurationen, Templates, Anleitungen, Konzepte, Trainingsunterlagen) erstellen, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum eigenen Geschäftsbetrieb. Methoden/Tools/Know‑how verbleiben bei uns.
- Rechte Dritter/Schutzrechte: Der Auftraggeber hält uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm beigestellten Inhalten/Materialien beruhen.
§ 4 Mitwirkungspflichten, Test‑/Produktivumgebung, Datensicherung
- Mitwirkung: Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig alle fachlichen/technischen Informationen, Ansprechpartner, Entscheidungen, System‑/Netz‑/Sicherheitsfreigaben (inkl. Admin‑Rechte), Testdaten und Zugänge bereit; er benennt einen verantwortlichen Projektleiter.
- Test/Abnahme: Soweit möglich, sind Leistungen zunächst in Test‑/Staging‑Umgebungen umzusetzen.
- Datensicherung: Der Auftraggeber stellt eine regelmäßige, angemessene Datensicherung sicher (vor Änderungen/Deployments und fortlaufend).
- Konsequenzen bei Mitwirkungsverzug: Fristen verlängern sich angemessen; Mehraufwendungen (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Wiederholungen) sind zusätzlich zu vergüten (§ 642 BGB).
§ 5 Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)
- Antrag/Prüfung: Änderungswünsche sind in Textform zu beantragen. Wir prüfen Auswirkungen auf Zeit, Aufwand, Vergütung.
- Umsetzung: Bis zur Einigung arbeiten wir nach der bisherigen Vereinbarung weiter; genehmigte Änderungen werden separat beauftragt/vergütet.
§ 6 Termine, Fristen, höhere Gewalt, Selbstbelieferung
- Termine: Nur verbindlich, wenn ausdrücklich als solche vereinbart.
- Höhere Gewalt/außergewöhnliche Ereignisse: Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle (z. B. Krieg, Terror, Epidemien, Streik, Naturereignisse, behördliche Eingriffe, Ausfall kritischer Infrastrukturen, erhebliche Lieferkettenstörungen) verlängern Fristen um die Dauer der Störung + Anlaufzeit.
- Selbstbelieferung: Bei ausbleibender, nicht von uns verschuldeter oder inkongruenter Selbstbelieferung sind wir zum Rücktritt/Kündigung des betroffenen Teils berechtigt; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
- Langandauernde Störung: Dauert die Behinderung > 60 Tage, können beide Parteien kündigen/rücktreten (betroffener Teil).
§ 7 Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
- Lieferung: Ab Lager (EXW); wir wählen Transportmittel/‑weg; Teillieferungen zumutbar zulässig.
- Gefahrübergang: Beim Versendungskauf mit Übergabe an Spediteur/Frachtführer (§ 447 BGB).
- Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum (§ 449 BGB); Sicherungsabtretung bei Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang.
§ 8 Abnahme von Werk‑/Projektleistungen
- Abnahmepflicht: Werkleistungen unterliegen der Abnahme; auf Verlangen Teilabnahmen.
- Fiktive Abnahme: Erfolgt keine Abnahmeverweigerung innerhalb 10 Werktagen unter Angabe wesentlicher Mängel oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.
- Dokumentation: Abnahmeprotokolle können elektronisch geführt/bestätigt werden.
§ 9 Preise, Auslagen, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Preise/Spesen: Preise sind netto zzgl. USt.; Reisezeiten/‑kosten, Spesen, Auslagen (z. B. Cloud‑Ressourcen, Lizenzen) sind zusätzlich vergütungspflichtig, wenn nicht anders vereinbart.
- Fälligkeit: Rechnungen sind 7 Kalendertage netto fällig.
- Verzug: Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz und 40‑€‑Pauschale (§ 288 BGB); weitergehender Schaden vorbehalten.
- Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 10 Laufzeit/Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen (Managed Services)
- Laufzeit: Ergibt sich aus Vertrag/Service Description/SLA; mangels Angabe 12 Monate ab Service‑Start, stillschweigende Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt.
- Außerordentliche Kündigung: Aus wichtigem Grund (z. B. erheblicher Vertragsverstoß, Zahlungsverzug trotz Mahnung, wiederholte Pflichtverletzungen).
- Sperre bei Zahlungsverzug: Wir dürfen Leistungen vorübergehend aussetzen, wenn der Auftraggeber mit wesentlichen Beträgen trotz Mahnung in Verzug ist.
§ 11 Mängelrechte/Gewährleistung
- Kaufrechtliche Pflichten: Bei beiderseitigem Handelskauf gilt die Untersuchungs‑ und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB).
- Nacherfüllung: Bei Mängeln leisten wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist.
- Fehlschlagen: Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung: Minderung oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – Rücktritt; Schadensersatz gemäß § 12.
- Verjährung: Mängelansprüche verjähren 12 Monate ab Abnahme/Übergabe; ausgenommen: Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen, Personenschäden, Produkthaftung, Rückgriffsrechte.
§ 12 Haftung
- Unbeschränkte Haftung: Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, nach Produkthaftungsgesetz, bei Garantie.
- Einfache Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
- Datenverlust: Haftung nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
- Indirekte Schäden/entgangener Gewinn: Ausgeschlossen, soweit nicht nach 1. zwingend.
- Haftungssummen: Soweit nicht anders vereinbart, ist die Haftung (außer 1.) der Höhe nach auf die Jahresvergütung des jeweiligen Vertrags begrenzt.
§ 13 Datenschutz, Vertraulichkeit, IT‑Sicherheit
- Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zweckgebunden zur Vertragserfüllung und gemäß unserer Datenschutzerklärung; auf Wunsch Abschluss eines AV‑Vertrags.
- Vertraulichkeit: Beiderseitige Pflicht zur Vertraulichkeit; gilt auch nach Vertragsende.
- IT‑Sicherheit: Beide Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen; der Auftraggeber verantwortet Zugriffs‑/Berechtigungsmanagement seiner Systeme/Identitäten.
§ 14 Exportkontrolle, Compliance, Antikorruption
- Export/Sanktionen: Der Auftraggeber beachtet Export‑/Sanktions‑/Embargovorgaben; er stellt uns von Ansprüchen wegen Verstößen frei.
- Antikorruption/Integrität: Keine Zuwendungen, die gegen anwendbares Recht/Policies verstoßen; Hinweisgeberschutz bleibt unberührt.
§ 15 Subunternehmer, Personalabwerbung
- Subunternehmer: Einsatz geeigneter Subunternehmer zulässig; wir bleiben vertraglich verantwortlich.
- Nichtabwerbung: Die Parteien werben während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach kein jeweils eingesetztes Personal aktiv ab; Vermittlungs‑/Headhunterfälle ausgenommen; Karrienetzwerke/öffentliche Ausschreibungen gelten nicht als aktive Abwerbung.
§ 16 Referenznennung
Wir sind berechtigt, den Auftraggeber als Referenz (Name/Logo, Projektkurzbeschreibung ohne Geheimnisse) in angemessenem Umfang zu nennen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
§ 17 Abtretung, Zurückbehalt, Eigentums-/Nutzungsrechte
- Abtretung: Rechte/Pflichten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei abgetreten/übertragen werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung (Ziff. 3.4) und nur im dort genannten Umfang.
§ 18 Laufende Anpassungen, Versionsstand
Wir dürfen diese AGB angemessen an geänderte rechtliche/technische Rahmenbedingungen anpassen. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen informieren wir in Textform; der Auftraggeber kann bei wesentlichen nachteiligen Änderungen innerhalb 6 Wochen widersprechen.
§ 19 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, CISG
- Rechtswahl: Deutsches Recht, ohne UN‑Kaufrecht (CISG) (ausdrücklicher Ausschluss).
- Gerichtsstand/Erfüllungsort: Augsburg, soweit zulässig (§ 38 ZPO).
- Erfüllungsort für Leistungen/Nacherfüllung: Sitz der Lichtenstern GmbH.
§ 20 Textform, Salvatorische Klausel
- Textform: Rechtserhebliche Erklärungen (Fristen, Rücktritt, Kündigung, Mängelanzeigen) bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail).
- Salvatorisch: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche bzw. eine der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommende Regelung.